Beim radioaktiven Kernzerfall ist die Änderung (Abnahme) dN der Kerne im Zeitintervall dt gegeben durch die Beziehung dN = -λ · N · dt (λ ist die Zerfallskonstante). Leiten Sie aus der oben angegebenen Beziehung das Gesetz für den radioaktiven Zerfall her. (Anfangebedingung: Zahl der Kerne ist gleich N0 zur Zeit t = 0)
Lösung
Die ursprüngliche Gleichung lautet:

durch Integration erhalten wir:

Den konstanten Faktor -λ ziehen wir vor das Integral:

Das rechte Integral soll nach t aufgeleitet werden. Daher ist es sinnvoller, das N in das linke Integral zu überführen. Wir dividieren durch N:

Dies können wir auch schreiben als:

Es ergibt sich auf der linken Seite ein bekanntes Integral, das durch den natürlichen Logarithmus gelöst wird. Auf der rechten Seite bleibt von dem Integral nur das t:

Um eine Lösung für N zu erhalten, exponieren wir beide Seiten zur Basis e:

Nach Potenzgesetzen vereinfachen wir die rechte Seite zu:

eC ist auch wieder konstant, daher vereinfachen wir diesen Term zur neuen Konstante D:

Im letzten Schritt bestimmen wir die Konstante D mit Hilfe der Anfangsbedingungen:

Die Gleichung für die Anzahl der Atome beim radioaktiven Kernzerfall lautet also:




